BAUFIBELFundament - Keller - Garagen Nähere Informationen erhalten Sie unter www.fertighauskatalog.at 157 Kanalisation Die Entsorgung eines Gebäudes von Fäkalien und Schmutzwässern spielt für die Behörde eine über- aus große Rolle. Durch Vorschriften und strenge Regelungen muss verhindert werden, dass die Um- welt und das Grundwasser verschmutzt werden. Die zweckmäßigste Einrichtung ist eine Ortskanal- anlage, an die jedes Bauwerk angeschlossen wer- den muss. Probleme kann es geben, wenn der öffentliche Kanal so hoch liegt, dass eine Einmün- dung unter Berücksichtigung des nötigen Gefälles nicht möglich ist. Dann werden Hauskanalleitungen nicht mehr unter dem Kellerfußboden verlaufen können, sondern an der Kellerdecke, und damit sind Installationen im Keller selbst (z. B. für Waschküchen) nur mehr mit hohem Aufwand möglich, man pumpt dann die Abwässer in den Kanal hinauf. Ist keine Ortskanal- leitung vorhanden, dann muss man mit Senkgru- ben oder Kläranlagen eine Entsorgung sicherstel- len. (Genaueres bestimmen die Bauordnungen.) Solche Anlagen müssen absolut dicht sein. Sie ha- ben den Nachteil, dass sie hohe Anschaffungskos- ten mit sich bringen und dauernd durch die Entlee- rung mittels Pumpfahrzeugen weitere Spesen an- fallen. Hauskanalanlagen Die Hauskanalisierung ist der im Haus gelegene Kanalteil, der unabhängig von der Art der eigentli- chen Abwasserbeseitigung herzustellen ist. Vor dem Anschluss an das öffentliche Kanalnetz Ihrer Gemeinde muss geklärt werden, welcher Art des Kanalanschluss ist, welcher Querschnitt zur Verfügung steht und ob dieser für das Bauvor- haben ausreichend bemessen ist. Folgende drei Kanalarten sind in Österreich Usus: Der Mischkanal wird für Regen und Schmutzwasser verwendet. Der Schmutzwasserkanal setzt eine Sickergrube für das Regenwasser auf Ihrem Grund voraus und das so genannte Trennsystem führt Regen- und Schmutzwasser in zwei getrennten Rohrsystemen ab. Bei der Abwasserbeseitigung sind immer die gemeindeabhängigen Vorschriften zu beachten. Erkundigen Sie sich, ob mittels Senk- und Sickergruben ein so genanntes Trennsystem erforderlich ist, das Oberflächenwasser und Schmutz- wasser trennt. In Ihrem Baubescheid sind die Kanalart, die Platzie- rung der Putzschächte, sämtliche sonstige Kanalan- lagen, falls vorhanden die Senkgrube oder Kläran- lage, und die eingesetzten Materialien festgehalten. Berufen Sie im Falle der Anschließung an das öffent- liche Netz eine Besprechung ein mit dem Kanalbe- treiber, der Verkehrsbehörde, den involvierten Unter- nehmen (Ver- und Entsorger) sowie dem Baumeis- ter. Dann können alle nötigen Arbeiten und deren Terminisierung besprochen werden. Am besten ist es, Sie lassen im Werksvertrag mit dem Baumeister die Klausel einbauen, dass er sich um die Klärungen mit den Behörden und allen re- levanten Genehmigungen und Leistungen zu küm- mern hat. Foto: Pal-Georg-Meister_pixelio.de
