FHK-2009/2010

22 Energie & Umwelt Als Anhaltspunkte für die U-Werte können gelten: ➩ Außenwände: ca. 0,2 W/m2 K ➩ Fenster: Verglasung 0,9 W/m2 K, gesamtes Fenster 1,2 W/m2 K ➩ Decken und Dachschrägen: ca. 0,15 W/m2 K Was jedoch klar ist, sind die Grundfaktoren, die ein Niedrigenergiehaus als solches auszeichnen: Kompaktheit Die präferierte Bauweise ist kompakt. Ein möglichst rechteckiger Grundriss und zwei Geschoße verrin- gern die Gebäudeoberfläche und somit auch etwai- ge Wärmeverluste. Gerade beliebte architektonische Details wie Er- ker, Loggien oder Dachgaupen sollten verhindert werden, da sie die Oberfläche wieder vergrößern und so Wärmeverluste ermöglichen. Südausrichtung Die Sonneneinstrahlung kann besonders durch die Südlage des Gebäudes ausgenutzt werden. Zwei Drittel der Fensterflächen sollten dabei nach Süden gerichtet sein, um so die Wärmegewinne der Fens- ter über deren Verluste stellen zu können. Dämmung Niedrige U-Werte bei Bauteilen zu unbeheizten Räu- men oder bei Außenteilen senken den Energiebe- darf. Eine gute Dämmung beinhaltet Wärmeschutz- verglasung bei den Fenstern (1,2 bis 0,7 W/m2 K), 25– 40 cm Dämmung in der obersten Geschoßdecke so- wie gut gedämmte Außenwände. Für eine gesamthafte Beurteilung des Gebäudes, wie sie bei der Berechnung der Energiekennzahl er- folgt, sind jedoch weitere Faktoren einzubeziehen (z.B. solare Gewinne, Lüftungsverluste, Kompaktheit). Luftdichtheit und Wärmebrückenminimierung Eine sorgfältige Bauausführung ist Voraussetzung für die Erreichung einer niedrigen Energiekennzahl. Die Vermeidung von Bauschäden und ein angenehmes Raumklima sind positive Begleiterscheinungen. Energieausweis Im Jahre 2006 wurde in Österreich der Energieaus- weis für alle neuen Gebäude verpflichtend einge- führt. Mit diesem Ausweis werden künftig alle neue errichteten Gebäude über vergleichbare Angaben bezüglich ihrer energetischen Verbräuche verfügen. Man könnte den Energieausweis auch als eine Art „Typenschein“ für das Haus bezeichnen. Der Energieausweis stellt ein zentrales Element der EU-Gebäuderichtlinie dar, die seit 2006 von den Mit- gliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden muss. Der Ausweis ist dann maximal 10 Jahre gültig und enthält auch Verbesserungsvorschläge für das betroffene Gebäude. In diesem „Typenschein“ für Ihr Haus sind viele inter- essante und unterschiedliche Kennwerte des Gebäudes enthalten. So etwa der Energiebedarf, die Wärmeverluste durch einzelne Bauteile und durch die Lüftung, die Energiegewinne von der Sonne sowie die Heizlast des Gebäudes. Durch den Aus- weis wird den Verbrauchern, wie etwa den Besitzern oder potentiellen Käufern eines Hauses die Mög- lichkeit gewährt, einen Vergleich und eine Beurtei- lung der Energieeffizienz des Gebäudes machen zu können und mehr noch, Empfehlungen für Verbesse- rungsmaßnahmen zu erhalten. Aus rechtlicher Sicht Das Bundesgesetz über die Pflicht des Verkäufers oder Bestandgebers, beim Verkauf und bei der In- Bestand-Gabe von Gebäuden und Nutzungsobjek- ten (Energieausweis-Vorlage-Gesetz - EAVG) wurde am 3. August 2006 im Bundesgesetzblatt Nr. 137

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