FHK-2009/2010

Nähere Informationen erhalten Sie unter www.fertighauskatalog.at 27 Finanzierungsberatung Sowohl auf die Zuteilung von Bausparverträgen wie auch auf die Wohnbauförderungsmittel muss je- doch gewartet werden. Wer mit dem Baubeginn nicht so lange warten möchte, wird bei seiner Hausbank oder bei seinem Finanzierungsinstitut um einen Zwischenfinanzierungskredit ansuchen und dazu die Anspruchsrechte auf Bauspardarlehen oder Wohnbauförderungsmittel dem Finanzierungs- institut abtreten. Wartezeiten, Zinskonditionen und Zuteilungsfristen sind in den einzelnen Bundeslän- dern unterschiedlich (siehe Kapitel Wohnbauförde- rung). Fragen zur Bautechnik beantworten Konsumenten- beratungsstellen, die Beratungsstellen der In- genieurkammer sowie die Bundes- und Landes- innungen des Baugewerbes. Auch die Fertighausberater stehen dem Interes- senten von der ersten allgemeinen Bauberatung über die Klärung sämtlicher Details (Baugrund- daten, Bauvorschriften, Hausform, Raumbedarf, Grundriss, Lieferumfang, Technik, Baukosten) bis zur Schlüsselübergabe mit Rat und Tat zur Seite. Der Interessent hat so bis zum Vertragsab- schluss einen kompetenten Partner an seiner Seite. Bau- und Finanzierungsberatung Die Feststellung der eigenen finanziellen Möglich- keiten für die Anschaffung eines Eigenheimes sollte grundsätzlicher Ausgangspunkt für die Überlegung eines Hauskaufes bzw. Hausbaues sein. In vielen Fällen zeigt es sich, dass die Wunschvor- stellungen mit den finanziellen Möglichkeiten nicht übereinstimmen und dennoch versuchte „Gewalt- akte“ nicht nur zu Enttäuschungen, sondern auch zu hohen finanziellen Verlusten führen können. Wie ideal immer das Wohnen im eigenen Haus auch sein mag, der nötige Aufwand für die „AN- SCHAFFUNG“ wie auch für die „ERHALTUNG“ muss in einer vernünftigen Relation zum Familieneinkom- men stehen. Dabei ist auch noch zu beachten, dass sich innerhalb des Familieneinkommens unverhoff- te Änderungen und Verschiebungen ergeben kön- nen, sei es, dass Familienmitglieder aus dem Fa- milienverband ausscheiden, sei es, dass Arbeits- plätze – und damit auch geregelte Einkommen – entfallen können. Für letztere Fälle sind auch „WOHNBEIHILFEN“ ge- dacht. Es wäre jedoch grundwegs „falsch“ anzunehmen, solche Wohnbeihilfen auch als „Finanzierungsbe- standteil“ für den Kauf eines Eigenheimes heranzie- hen zu können. Für eine umfangreiche Finanzierungsberatung ste- hen dem Interessenten nicht nur Banken und Spar- kassen zur Verfügung, sondern auch die anbieten- den Firmen selbst haben heute ein geschultes Personal, und dieses kann feststellen, ob eine „Realisierung“ des Wunschgedankens möglich ist. In solchen Fällen sollte jedoch ein solcher „Finan- zierungsplan“ Bestandteil eines Kaufvertrags wer- den.

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