37 Fertighaus von A - Z 10. Elektro und Durchdringungen: Einbau der im Leistungsangebot enthaltenen Ele- ktroleerverrohrung oder -verkabelung sowie Einbau der Leerdosen für Stecker und Schalter in die Bau- teile. Die Anschlussstellen (z. B. für Balkone) und Durchdringungen (z. B. Leitungsführungen) der Au- ßenbauteile sind regensicher und winddicht auszu- führen. Vorbereitende Maßnahmen für den Einbau der Ver- und Entsorgungsleitungen in den Bauteilen sind durchzuführen. 11. Deckenelemente: Lieferung und Montage der Deckenelemente ohne Fußbodenkonstruktion, entsprechend der Leistungs- beschreibung. 12. Dachstuhl: Lieferung und Montage des Dachstuhls, des Unter- daches oder der Unterspannbahn, Konterlattung und Dachlattung einschließlich Gesimsausbildung laut Leistungsbeschreibung. 13. Dach: Lieferung und Montage der nötigen Verblechungen, Dachrinnen und Abfallrohre. Dachdeckung entspre- chend den behördlichen Vorschriften in der Art und Weise der Leistungsbeschreibung. Die Abfallrohre müssen bis 30 cm unter der Kellerdecke oder Fun- damentplatte im Preis inbegriffen sein. 14. Fenster und Türen: Lieferung und Montage aller im Plan festgelegten Fenster- und Außentürenelemente laut Leistungsbe- schreibung inklusive Beschläge, Verglasung, Ab- dichtung und Oberflächenendbeschichtung. 15. Montage: Montage aller im Leistungsangebot enthaltenen Ele- mente. Zur Erfüllung der bauphysikalischen Anfor- derungen sind begleitende Maßnahmen (z. B. durch Verspachtelung) im Rahmen der Bauaufsicht durch die Bauführung erforderlich. 16. Außenbereich: Lieferung und Herstellung des Außenputzes oder der Außenwandverkleidung laut Leistungsbeschrei- bung inklusive etwaiger Färbelung und Holzschutz- anstriche. Die Fertighausfirma haftet nur für den von ihr er- brachten Leistungsumfang. Bei Übernahme von Kel- ler- bzw. Fundamentplattenbauwerken, die nicht im Leistungsumfang enthalten sind, hat die Fertighaus- firma das Recht, einen Standsicherheitsnachweis zu verlangen. Parallel zu den Leistungen der Fertighausfirma hat der Bauherr verbindlich dafür Sorge zu tragen, dass a) seine Bauparzelle als Bauland gewidmet und baureif ist sowie dass von der Baubehörde verlang- te Unterlagen und Gutachten (z. B. Fluchtlinienplan, Bodengutachten usw.) vorliegen, b) ein Kanal- oder Senkgrubenanschluss bzw. ein Stromanschluss an das Netz des Elektrizitätsversor- gungsunternehmens möglich ist, c) der nötige Baustrom bereitgestellt wird, d) Anschlüsse für Bauwasser bereitgestellt werden, e) die Finanzierung für den bestellten Leistungsum- fang sichergestellt ist, f) der vereinbarte Aufstellplatz für Montagekräne und Transportfahrzeuge sowie deren Zufahrtsmög- lichkeit sichergestellt wird und nötigenfalls Straßen- sperren veranlasst werden, g) für die Montage hinderliche Fernleitungen zeitge- recht verlegt werden, h) den behördlich verlangten Auflagen zugestimmt wird, wenn diese von der Fertighausfirma im ver- nünftigen finanziellen Rahmen erfüllt werden kön- nen. Die Zumutbarkeitsgrenze für Sonderauflagen beträgt für den Kunden 10 % der Gesamtsumme (exkl. Unterbau und Hausanschlusskosten). A/V-Verhältnis, Kompaktheit von Gebäuden Das A/V-Verhältnis wird manchmal auch „Formfak-
