FHK-2009/2010

Fertighaus von A - Z 47 Die Aufwärmzeit ist sehr kurz, da keine großen Speichermassen erwärmt werden müssen. Holz- rahmenbauweisen können mit allen Heizsystemen kostengünstig beheizt werden. Der Schallschutz bei Holzrahmenbauweisen erfüllt die geltenden Normen. Es gibt folgende Varianten der Holzrahmenbau- weise: Holzrahmenkonstruktionen mit Vormauerung: Vor die Holzrahmenelemente werden Fassaden aus Ziegel oder Klinker vorgemauert. Holzfachwerkkonstruktionen: Bei dieser Wandkonstruktion werden tragende Holz- teile sichtbar ausgeführt. Die dazwischenliegenden Flächen sind mit Elementen in klassischer Holzrah- menbauweise ausgefacht. Holztafelkonstruktionen: Holzbretter werden zu Platten, die Platten zu Voll- holzwänden so verleimt, dass zur besseren Wärme- dämmung Luftkanäle in der Konstruktion bleiben. So entstehen mehrschichtige Massivholz-Außen- wandkonstruktionen. Kaufvertrag Vertragsabschlüsse zwischen Bauinteressenten und Fertighausfirmen gelten als rechtskräftige Kaufver- träge. Beide Vertragspartner sind zur Einhaltung der schriftlichen Vereinbarungen verpflichtet. (Viele Fertighausfirmen arbeiten mit Verkäufern, die im Status eines Handelsvertreters stehen. Mit der Unterschrift auf einem Kaufvertrag hat der Verkäufer einen Provisionsanspruch.) Die Einhaltung nachstehender Vertragsinhalte ist für die Mitgliedsfirmen des Österreichischen Fertighaus- verbandes verpflichtend: • Bezeichnung von Auftrag, Bestellung oder Vertrag. • Anschrift von Auftragnehmer, Auftraggeber und Baustelle. • Beschreibung des Auftragsgegenstandes: a) Haustyp oder exakte Quadratmeterangabe für die verbaute Fläche. b) Falls Pläne übergeben werden, Bezeichnung und Datum. c) Bezeichnung und Datum der Leistungsbeschrei- bung, wobei diese alle konstruktiven Merkmale im Detail enthalten muss. • Gesamtpreis inklusive Mehrwertsteuer für die ver- einbarte Leistung. • Der Gesamtpreis ist als Fixpreis auszuweisen und es ist anzuführen, wie lange und unter welchen Bedingungen (wie beispielsweise Termine für die Erstellung der Bankgarantie oder Kellerfertigstel- lung) dieser Fixpreis Gültigkeit hat. • Zahlungsbedingungen: Höhe der Anzahlung maximal 10 %; Zahlungen erfolgen nur nach er- brachtem Leistungsfortschritt. (Falls ein Finanzie- rungsplan angeboten wird, sind Bezeichnung und Datum im Vertrag festzuhalten.) • Voraussichtliche Lieferfrist. • Gewährleistung für sichtbare Mängel: drei Jahre. Für unsichtbare Mängel: mindestens 30 Jahre. (Es wird in diesem Zusammenhang empfohlen, die vorgeschriebenen Servicearbeiten durchzuführen. Daher werden bei der Hausübergabe zumeist auch Serviceanleitungen bzw. Terminfestsetzun- gen übergeben.) • Rücktrittsrecht für den Fall, dass die Baubewilli- gung nicht erteilt wird oder der vom Auftragsneh- mer angebotene Finanzierungsplan nicht einge halten wird.

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