47 ALLES NACH PLAN? 3. Der Entwurf Der Entwurf dient als Grundlage für die weitere Planung und sämtliche Teilleistungen der unterschiedlichen Gewerke. Die Kosten werden nun bereits auf der Grundlage der Kostensum- men von Leistungsgruppen oder Bauelementen berechnet. Auch hier sei Ihnen noch einmal nahe gelegt, speziell die Machbarkeit der Kosten genau zu prüfen, denn mit der Frei- gabe des Entwurfs genehmigen Sie, dass die weiteren Pla- nungsschritte darauf aufbauend eingeleitet werden. Der Entwurf wird in einem Maßstab von 1:100 gefertigt und enthält die Objektbeschreibung, den Gesamtentwurf mit allen Grundrissen, Ansichten und Schnitten, sowie einen Er- läuterungsbericht zur Prüfung der Unterlagen gemäß Ihren Wünschen und Vorstellungen. 4. Die Einreichphase Nun kommt es zur Durchführung der für die Baubewilligung nötigen Erhebungen und Abklärungen, die Erarbeitung aller erforderlichen Zeichnungen und Schriftstücke auf Grundlage des Entwurfes sowie die Koordination der gesamten Einrei- chung. Dies alles ist Aufgabe Ihres Planers oder Architekten! Er muss über die nötigen Schritte und die lokalen Bauvor- schriften Bescheid wissen! Folgende Unterlagen sind u.a. bei der Einreichung einer Bau- bewilligung erforderlich: ➤ Bauansuchen ➤ Baupläne für das Bauverfahren (in dreifacher Ausführung) ➤ Grundbuchzustimmung ➤ Aktuelle Grundbuchabschrift ➤ Energieausweis (Nachweis über Wärme- und Schallschutz) ➤ Nachweis über Stellplatzverpflichtung ➤ Berechnung der Anliegerleistung ➤ Gestaltungskonzept für Gärten und Außenanlagen ➤ Kanalanschlussbescheid ➤ Statische Vorbemessung Der Einreichplan wird im Maßstab 1:200 oder 1:500 ge- zeichnet und enthält alle Grundrisse und Schnitte im Maß- stab 1:100. Er beinhaltet unter anderem den Nachweis des Grundeigentums und Nutzungsrechtes, sämtliche Lagepläne, Grundrisse, Schnitte und Ansichten. Die Baubeschreibung – ebenfalls in dreifacher Ausführung – umfasst die Grundgröße, die Nutzfläche, Bauausführung und den Verwendungszweck. ACHTUNG: Prüfen Sie, ob der Plan auf dauerhaftem und haltbarem Material gedruckt wurde. Er muss zwecks der Ver- vielfältigung lichtecht und beständig ausgeführt sein und auf das Format A4 gefaltet werden. 5. Ausführungs- oder Polierplan Der Entwurf wurde von Ihnen freigegeben. Nun kümmert sich der Planer um die Bauausführung. Die Auflagen der Behörde und die Planung der Sonderfachleute für Haustech- nik, Statik etc. werden in die Planung eingearbeitet. Unter- schiedliche Bereiche können nun noch optimiert werden! Der Ausführungsplan ist jener Plan, nach dem schließlich der Rohbau errichtet wird! Er ist Ausgangspunkt für die Erstellung der Werkpläne aller später agierenden Unternehmen und Handwerker. Der Polierplan entsteht in einem Maßstab von 1:50 und be- inhaltet wichtige Informationen wie die genauen Maße, Durchbrüche von Wänden und Decken, Tür- und Fenstergrö- ßen und sämtliche Materialangaben sowie Oberflächenqua- litäten. In einem etwas größeren Maßstab werden die kom- plexeren Bauteile dargestellt: Stiegenplan, Fensterdetails, Dachanschlüsse, Fassadenschnitt etc. ACHTUNG: Der Polierplan bildet die Grundlage für die Ar- beit aller beteiligten Planer. Sowohl der Statiker (für Scha- lungspläne) als auch der HLS-Planer (für die Installationen) und der Elektriker (für die Stromkreise) verwenden diesen Entwurf. Der Architekt hat die Aufgabe, zuerst die Ausfüh- rungspläne der Konsulenen zu koordinieren und in die eige- ne Planung zu integrieren. In weiterer Folge müssen die Werkpläne der Ausführenden auf die Übereinstimmung mit der Gesamtplanung kontrolliert werden. Der Planer hat alle Konsulentenpläne sowie die
